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Reverse Charge in der VCS FIBU

Wenn ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland an einen österreichischen Leistungsempfänger sonstige Leistungen (keine Warenlieferungen) fakturieren, die in österreich steuerpflichtig sind, so kommt in bestimmten Fällen die Methode des Reverse Charge zur Anwendung.

In dieser Konstellation muss der (ausländische) Lieferant seine Rechnung steuerfrei ausstellen; der (österreichische) Kunde schuldet dem Finanzamt selbst die Umsatzsteuer, die er jedoch gleich wieder als Vorsteuer abziehen kann (also eine vergleichbare Regelung wie beim innergemeinschaftlichen Erwerb mit Erwerbsteuer/Vorsteuer).

In der VCS FIBU sind für diesen Fall einige zusätzliche Konten notwendig:

Bezeichnung Kontoart Steuerpfl. EU-Land Steuersatz % fix/variabel netto/brutto UVA-Code
Aufwandskontobezeichnung R.C. 3 3 RC 20.00 0 0 000
Skontoertrag R.C. 3 3 RC 20.00 0 0 000
Umsatzsteuer R.C. 2 0 leer 00.00 0 0 057
Vorsteuer R.C. 1 0 leer 00.00 0 0 066

In der Steuersatzdatei (Stammdaten - Steuersatzdatei verwalten) legen Sie dann noch folgenden Eintrag an:

EU-Land RC
Satz * 100 2000
MWST-Konto 000000
Vorsteuerkonto Vorsteuer R.C.
Erwerbsteuerkonto Umsatzsteuer R.C.
Skontoaufwand 000000
Skontoertrag Klasse 0 000000
Skontoertrag WES 000000
Skontoertrag sonstige Skontoertrag R.C.

Für den Fall, dass kein Skonto für diese Aufwände in Frage kommt, müssen Sie das Skontoertragskonto natürlich nicht anlegen.