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Bauleistungen

Aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Oktober 2002 müssen Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Prinzip des Reverse Charge behandelt werden.

Der betreffende Erlass des Bundesministeriums für Finanzen kann im Internet unter http://www.bmf.gv.at/steuern/Umsatzsteuer/Erlaesse/2002_09_1901_05.htm nachgelesen werden.

Dieser Text beschränkt sich auf die richtige Behandlung solcher Fälle in der VCS ALFA und der VCS FIBU.

Alle Ausführungen hier sind ohne Gewähr. Verbesserungsvorschäge werden dankend angenommen.

Erbringung von Bauleistungen - Ausgangsrechnungen an Kunden

Wenn Bauleistungen erbracht werden, die unter die neue Regelung fallen, müssen sie steuerfrei fakturiert und auf ein eigenes Erlöskonto gebucht werden. Solche Erlöse dürfen auf der UVA nicht aufscheinen, nicht einmal in der Gesamtsumme aller Erlöse.

Empfang von Bauleistungen - Eingangsrechnungen von Lieferanten

Eingangsrechnungen für Bauleistungen müssen auf ein eigenes Aufwandskonto gebucht werden. Für solche Aufwände müssen Umsatzsteuer und Vorsteuer in einer sich aufhebenden Buchung aufgezeichnet werden, ähnlich wie bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb.

Anlage der notwendigen Stammdaten

In jedem Fall ist zuerst in der Tabelle 10 ein Eintrag für den Code "BL" mit dem Text "Bauleistungen" anzulegen.

Code Bezeichnung
BL Bauleistungen

Stammdaten für die VCS FIBU

Folgende Konten sind in der VCS FIBU anzulegen:

Bezeichnung Kontoart Steuerpfl. EU-Land Steuersatz % fix/variabel netto/brutto UVA-Code (Anmerkung)
Erlöse Bauleistungen 4 0 BL 0.00 0 0 021 1)
Skontoaufwand Bauleistungen 4 0 BL 0.00 0 0 021 1)
Aufwände Bauleistungen 3 3 BL 20.00 0 0 00 2) 3)
Skontoertrag Bauleistungen 3 3 BL 20.00 0 0 00 2) 3)
Umsatzsteuer Bauleistungen 2 0 leer 0.00 0 0 048 2)
Vorsteuer Bauleistungen 1 0 leer 0.00 0 0 082 2)

Anmerkungen:
1)...nur notwendig, wenn Bauleistungen geleistet werden
2)...nur notwendig, wenn Bauleistungen bezogen werden
3)...eventuell brauchen Sie hier mehrere solche Konten

In der Steuersatzdatei (Stammdaten - Steuersatzdatei verwalten) legen Sie dann noch folgende Einträge an:

EU-Land Satz * 100 MWST-Konto Vorsteuerkonto Erwerbsteuerkonto Skontoaufwand Skontoertrag Klasse 0 Skontoertrag WES Skontoertrag sonstige (Anmerkung)
BL 0000 000000 000000 000000 Skontoaufwand Bauleistungen 000000 000000 000000 1)
BL 2000 000000 Vorsteuer Bauleistungen Umsatzsteuer Bauleistungen 000000 Skontoertrag Bauleistungen Anlagen Skontoertrag Bauleistungen Wareneinsatz Skontoertrag Bauleistungen Sonstige 2) 3)

Anmerkungen:
1)...nur notwendig, wenn Bauleistungen geleistet werden
2)...nur notwendig, wenn Bauleistungen bezogen werden
3)...eventuell haben Sie nicht alle 3 Skontoertragskonten; nicht benötigte Konten einfach auf 000000 lassen!

Stammdaten für die VCS ALFA

Falls Sie Bauleistungen im VCS ALFA fakturieren, muss folgendes angelegt werden:

In der Tabelle 20:

Jahr EU-Land Mwst-Satz Mwst-Konto Skonto-Aufw. Skonto-Ertr. Vst-Konto
2002 BL 0.0 000000 000000 000000 000000

Dieser Eintrag ist für jedes Jahr zu machen, in dem Bauleistungen nach dieser Regelung abgerechnet werden.

In der Tabelle 11:

Land Warengruppe MwSt-Code Aufw.St.frei Erlö.St.frei Aufw.St.pf.A Erlö.St.pf.A Aufw.St.pf.I Erlö.St.pf.I
BL Warengruppennummer 0 000000 000000 000000 Erlöse Bauleistungen 000000 000000

Solche Einträge sind für jede Warengruppe zu machen, die für Bauleistungen in Frage kommt.

Erfassung von Bauleistungen im VCS ALFA

Ausgangsrechnungen in der VCS ALFA müssen wie folgt erfasst werden:

Die UID-Nummer des Leistungsempfängers (des Kunden) muss auf der Rechnung aufscheinen. Tragen Sie diese UID-Nummer im Kopftext oder einem Positionstext ein. Erfassen Sie auf keinen Fall die UID-Nummer eines Inländers im Kundenstamm!

Schreiben Sie weiters den Text "übergang der Steuerschuld gem. Par. 19 Abs. 1a UStG" in den Kopftext oder einen Positionstext.

Im Rechnungskopf unter dem Fenster, das mit F6 aufgerufen werden kann, gibt es eine Eingabe "Erbringungsland". Geben Sie dort "BL" ein.

Prüfen Sie bei jeder Rechnung, mit der Bauleistungen abgerechnet werden, ob die Rechnung steuerfrei gedruckt wird! Prüfen Sie die Verbuchung der Rechnung in der Buchhaltung!

Eingangsrechnungen, die Bauleistungen gem. Par. 19 Abs. 1a UStG betreffen, können derzeit nicht mit dem VCS ALFA gehandhabt werden.

Haben Sie Programmänderungswünsche im Zusammenhang mit dieser Neuregelung, so erstellen wir gerne ein Angebot.

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