Mehrwertsteuererhöhung in Deutschland
Der Satz für die normale Mehrwertsteuer wird in Deutschland per 1. Jänner 2007 von 16% auf 19% erhöht. Der Satz für die ermäßigte Mehrwertsteuer bleibt mit 7% unverändert.
Dieser Text beschränkt sich auf die richtige Behandlung dieser Umstellung in der VCS ALFA und der VCS FIBU. Diese Umstellung ist natürlich nur durchzuführen, wenn überhaupt Umsatzsteuer oder Vorsteuer in Deutschland anfällt.
Grundsätzlich ist vom Gesetz her das Liefer- bzw. Leistungsdatum für den Mehrwertsteuersatz maßgeblich. Die Logik in der VCS beruht auf dem Rechnungsdatum. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Sie die Rechnungen im selben Monat wie den jeweiligen Lieferschein ausstellen.
Änderungen in der VCS FIBU
Umsatzsteuerkonto
Skonti, Gutschriften und sonstige Erlöskorrekturen müssen auch im Jahr 2007 noch mit 16% gebucht werden, wenn die Rechnung, auf die sie sich beziehen, im Jahr 2006 (oder noch früher) mit 16% gebucht worden ist. Daher sind auf jeden Fall im Jahr 2007 zwei getrennte Umsatzsteuerkonten, nämlich eines für 19% und eines für 16%, notwendig.
Kopieren Sie das bestehende Umsatzsteuerkonto für 16% auf eine freie Kontonummer und ändern Sie die Bezeichnung für das neu angelegte Konto, um es als Umsatzsteuerkonto für 19%-ige Umsatzsteuer zu kennzeichnen.
Die 19%-ige Vorsteuer kann auf das selbe Konto wie die 16%-ige Vorsteuer gebucht werden, daher ist die Anlage eines zweiten Vorsteuerkontos nicht notwendig.
Skonto-Aufwand und Skonto-Ertrag
Skonti, die im Jahr 2007 anfallen, müssen noch mit 16% Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer gebucht werden, wenn die Rechnung, auf die sie sich beziehen, mit 16% Umsatzsteuer ausgestellt war. Die VCS FIBU verwendet automatisch beim Skonto den selben Steuersatz wie bei der ursprüglichen Rechnung, allerdings hat diese Regelung zur Folge, dass im Jahr 2007 jedes Skonto-Konto doppelt angelegt sein muss - einmal mit 16% und einmal mit 19%.
Kopieren Sie also jedes Skonto-Konto (egal ob Skonto-Aufwand oder Skonto-Ertrag), das bisher mit 16% angelegt ist, auf eine freie Kontonummer, und ändern Sie beim neu angelegten Konto den "Steuersatz Prozent" von 16.00 auf 19.00. Wir empfehlen, auch die Bezeichnung anzupassen, um erkennbar zu machen, welches Konto 16% und welches 19% hat. Die restliche Codierung der Skonto-Konten bleibt gleich. Sie können das Programm "Hauptbuchstamm drucken" mit Listart 2 verwenden, um sich einen Überblick über die angelegten Skonto-Konten zu verschaffen.
Erlöskonten
Falls mit 1. Jänner 2007 ein neues Wirtschaftsjahr beginnt: Ändern Sie im Wirtschaftsjahr 2007 unter "Hauptbuchstamm verwalten" bei allen Erlöskonten, die bisher einen "Steuersatz Prozent" von 16.00 hatten, diesen auf 19.00 und passen Sie gegebenenfalls die Bezeichnung an. Die restliche Codierung der Erlöskonten bleibt gleich. Sie können das Programm "Hauptbuchstamm drucken" mit Listart 2 verwenden, um sich einen Überblick über die angelegten Erlöskonten zu verschaffen.
Falls mit 1. Jänner 2007 kein neues Wirtschaftsjahr beginnt: Sie bekommen Erlöse mit 16% Umsatzsteuer und mit 19% Umsatzsteuer innerhalb des selben Wirtschaftsjahres. Daher müssen Sie alle Erlöskonten doppelt anlegen - das bestehende Konto mit 16% muss erhalten bleiben, und es muss ein zusätzliches Kont mit 19% angelegt werden. Kopieren Sie dazu jedes einzelne Erlöskonto, das bisher 16% hatte, auf eine neue Kontonummer, und ändern Sie im neu angelegten Konto den "Steuersatz Prozent" von 16.00 auf 19.00. Wir empfehlen, auch die Bezeichnung anzupassen, um erkennbar zu machen, welches Konto 16% und welches 19% hat. Die restliche Codierung der Erlöskonten bleibt gleich. Sie können das Programm "Hauptbuchstamm drucken" mit Listart 2 verwenden, um sich einen Überblick über die angelegten Erlöskonten zu verschaffen.
Aufwandskonten
Da Aufwandskonten mit gemischten Vorsteuersätzen bebucht werden dürfen, ist die Situation einfacher als bei den Erlöskonten. Stellen Sie einfach sicher, dass bei allen Aufwandskonten der "Steuersatz Prozent" auf 19.00 geändert wird, falls er bisher 16.00 war. Falls Sie mit 1. Jänner 2007 kein neues Wirtschaftsjahr beginnen, müssen Sie zusätzlich noch sicherstellen, dass bei allen diesen Aufwandskonten das Kennzeichen "fix/variabel" auf 1 steht.
Steuersatzdatei
Drucken Sie sich mit dem Programm "Steuersatzdatei drucken" Ihre bestehende Steuersatzdatei aus. Sie finden auf diesem Ausdruck eine Zeile mit 16% (Spalte "Satz" ist mit "1600" belegt). Markieren Sie den Inhalt der Spalte "Land" aus dieser Zeile.
Rufen Sie nun das Programm "Steuersatzdatei verwalten" auf und geben Sie bei "EU-Land" den markierten Inhalt der Spalte "Land" aus dem vorigen Absatz ein. Die Eingabe "Satz * 100" füllen Sie mit "1900" aus. Geben Sie die Konten dann wie folgt ein:
- MWST-Konto: Ihr neu angelegtes Konto für 19%-ige Umsatzsteuer.
- Vorsteuerkonto: Ihr bereits bestehendes Konto für deutsche Vorsteuer.
- Erwerbsteuerkonto: bleibt leer (000000).
- Skontoaufwand: Ihr neu angelegtes Konto für 19%-igen Skonto-Aufwand.
- Skontoertrag Klasse 0, WES, Sonstige: Die jeweiligen neu angelegten Konten für 19%-igen Skonto-Ertrag.
Sonderfälle
Für Sonderfälle, wie z.B. in Deutschland erwerbsteuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe stehen wir Ihnen gerne mit unserer Hotline zur Verfügung. Die Unterstützung über die Hotline zur Mehrwertsteuerumstellung ist kostenlos, wenn ein Hotline-Wartungsvertrag besteht.
Änderungen in der VCS ALFA
Auf jeden Fall durchzuführen
Der Mehrwertsteuersatz in der VCS ALFA ist in der Tabelle 20 festgelegt. Wie jedes Jahr übertragen Sie die Einträge des Jahres 2006 auf das Jahr 2007, aber dieses Mal ändern Sie den Mwst-Satz in der entsprechenden Zeile von 16.0 auf 19.0.
Sie können dann sowohl im Jahr 2006 Belege mit 16% erfassen als auch im Jahr 2007 Belege mit 19%. Die Unterscheidung erfolgt nach dem Kalenderjahr, unabhängig davon, ob mit 1. Jänner ein neues Wirtschaftsjahr beginnt oder nicht. Maßgeblich ist das Datum des jeweiligen Beleges. Sie können also z.B. auch einen Auftrag bereits im Dezember 2006 erfassen (für den dann die Auftragsbestätigung auch noch mit 16% MWSt ausgedruckt wird) und dann im Jänner 2007 den Lieferschein und die Rechnung erfassen - diese Rechnung wird dann richtigerweise mit 19% MWSt erstellt.
Nur durchzuführen, wenn am 1. Jänner kein neues Wirtschaftsjahr beginnt
Wenn Erlöse mit 16% Umsatzsteuer und Erlöse mit 19% Umsatzsteuer innerhalb eines Wirtschaftsjahres anfallen, müssen für die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze auch verschiedene Erlöskonten verwendet werden. Es muss also per 1. Jänner die Zuordnung der Warengruppen zu den Erlöskonten geändert werden. Dabei ist unbedingt folgende Vorgehensweise einzuhalten:
- Erstellen Sie sämtliche in Deutschland steuerpflichtigen Rechnungen, die noch im Kalenderjahr 2006 fakturiert werden müssen. Übernehmen Sie diese Rechnungen in die FIBU/Statistik.
- Kontrollieren Sie in der ALFA mit Hilfe der Lieferscheinübersicht und der Rechnungsübersicht, ob wirklich alle Lieferscheine fakturiert und alle Rechnungen übernommen worden sind. Offene Aufträge dürfen noch vorhanden sein.
- Ändern Sie in der Tabelle 21 alle bisher 16%-igen Erlöskonten und in der Tabelle 11 alle bisher 16%-igen Aufwandskonten für innergemeinschaftliche Erwerbe auf deren jeweilige 19%-ige Entsprechung.
- Erst jetzt dürfen Rechnungen mit 19%-iger Mehrwertsteuer ausgestellt und in FIBU/Statistik übernommen werden. Rechnungen oder Gutschriften mit 16%-iger Mehrwertsteuer können jetzt nicht mehr ausgestellt werden.
Abschließende Bemerkungen
Dieser Text wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir können jedoch naturgemäß keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen.
Falls Sie weitere Fragen zur Umstellung haben, wenden Sie sich einfach an unsere Hotline unter der Nummer +43(0)5577/89877-0. Unterstützung an der Hotline zur Umstellung der Mehrwertsteuer ist kostenlos, sofern ein aufrechter Hotline-Wartungsvertrag besteht.