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Anlage des neuen Mehrwertsteuersatzes von 13 %

Ab 1. Jänner 2016 gilt in Österreich für bestimmte Umsätze ein Umsatzsteuersatz von 13 %, ab 1. Mai 2016 fallen auch Beherbergungsumsätze unter den neuen Steuersatz. Es ist daher damit zu rechnen, dass die meisten Anwender der VCS zumindest im Bereich der Vorsteuer früher oder später mit den neuen 13 % zu tun bekommen werden.

Dieser Text erläutert die richtige Anlage der betreffenden Stammdaten in der VCS ALFA und der VCS FIBU für Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die einzelnen Schritte sind natürlich nur durchzuführen, wenn der jeweils zugehörige Geschäftsfall in der Praxis auch tatsächlich vorkommt.

Grundsätzlich ist vom Gesetz her das Liefer- bzw. Leistungsdatum für den Mehrwertsteuersatz maßgeblich. Die Logik in der VCS beruht auf dem Rechnungsdatum. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Sie die Rechnungen im selben Monat wie den jeweiligen Lieferschein ausstellen.

Die folgenden Ausführungen basieren auf der Annahme, dass Sie bei den Ausgangsrechnungen eine klare Abgrenzung vornehmen, d.h. Sie stellen im Jahr 2015 ausschließlich Ausgangsrechnungen mit dem alten Steuersatz und im Jahr 2016 ausschließlich Ausgangsrechnungen mit den meuen Steuersatz.

In der Regel werden Sie erst im Jahr 2016 mit dem neuen Steuersatz in Berührung kommen. Führen Sie die Stammdatenänderungen in der FIBU erst nach der Anlage des neuen Wirtschaftsjahres durch, und ändern Sie die Stammdaten nur im Wirtschaftsjahr 2016, nicht im Wirtschaftsjahr 2015.

Vorsteuer 13% in der VCS FIBU

Wir empfehlen, diese Stammdaten auf jeden Fall anzulegen, da Sie spätestens bei der ersten Hotelrechnung nach dem 1. Mai 2016 mit einer 13-prozentigen Vorsteuer in Berührung kommen werden.

Vorsteuerkonto

Prüfen Sie zuerst, ob Sie bisher für 10-prozentige und für 20-prozentige Vorsteuer getrennte Konten verwenden, oder ob Sie ein gemeinsames Konto für die Vorsteuer haben, auf das Sie unabhängig vom Steuersatz buchen.

Bei getrennten Konten:
Legen Sie ein weiteres Konto für 13-prozentige Vorsteuer an. Verwenden Sie dabei am besten das Konto für 10-prozentige Vorsteuer als Kopiervorlage, die Codierung des Kontos sollte genau gleich sein.
Bei einem gemeinsam genutzten Konto:
Es muss kein neues Konto angelegt werden. Sie können Ihr bisheriges Vorsteuerkonto auch für die 13-prozentige Vorsteuer verwenden.

Aufwandskonten

Aufwandskonten dürfen mit gemischten Vorsteuersätzen bebucht werden. Es empfiehlt sich, bei Konten, für die eine 13-prozentige Vorsteuer in Frage kommt, zumindest in der Übergangszeit das Kennzeichen „fix/variabel“ auf 1 zu stellen. Darüberhinaus können Sie die Vorgabe für den Steuersatz in diesen Konten je nach am häufigsten vorkommenden Satz auf 13.00 umstellen.

Skontoertrag

Sollten bei Aufwänden, die einer 13-prozentigen Umsatzsteuer unterliegen, überhaupt Skontoabzüge vorkommen, so müssen Sie ein neues Konto „Skontoertrag 13 %“ anlegen. Kopieren Sie dazu das bestehende Konto für „Skontoertrag 10 %“ und ändern Sie den Steuersatz auf 13.00.

Steuersatzdatei

Rufen Sie das Programm „Steuersatzdatei verwalten“ auf. Lassen Sie die Eingabe „EU-Land“ leer und füllen Sie die Eingabe „Satz * 100“ mit „1300“ aus. Geben Sie die Konten dann wie folgt ein:

  • MWST-Konto: bleibt vorläufig leer (000000), wird bei Vorkommen 13-prozentiger Umsatzsteuer weiter unten in dieser Anleitung befüllt.
  • Vorsteuerkonto: das Vorsteuerkonto für 13-prozentige Vorsteuer, also entweder das für alle Steuersätze gemeinsam genutzte Vorsteuerkonto oder das soeben neu angelegte Konto eigens für Vorsteuer 13 %.
  • Erwerbsteuerkonto: bleibt leer (000000).
  • Skontoaufwand: bleibt vorläufig leer (000000), wird bei Vorkommen 13-prozentiger Umsatzsteuer weiter unten in dieser Anleitung befüllt.
  • Skontoertrag Klasse 0, WES, Sonstige: Die jeweiligen neu angelegten Konten für 13-prozentigen Skontoertrag, falls vorhanden, ansonsten leer (000000).

Umsatzsteuer 13% in der VCS FIBU

Diese Schritte sind nur durchzuführen, wenn Sie Ausgangsrechnungen mit 13 % Umsatzsteuer ausstellen und verbuchen.

Umsatzsteuerkonto

Kopieren Sie das bestehende Umsatzsteuerkonto für 10 % auf eine geeignete freie Kontonummer und ändern Sie die Bezeichnung für das neu angelegte Konto, um es als Umsatzsteuerkonto für 13-prozentige Umsatzsteuer zu kennzeichnen.

Skontoaufwand

Kopieren Sie das bisherige Konto für Skontoaufwand 10 % auf eine freie Kontonummer, und ändern Sie beim neu angelegten Konto den „Steuersatz Prozent“ auf 13.00. Wir empfehlen, auch die Bezeichnung anzupassen, um erkennbar zu machen, welches Konto welchen Steuersatz hat. Die restliche Codierung des Skontoaufwand-Kontos bleibt gleich.

Erlöskonten

Verwenden Sie das Programm „Hauptbuchstamm drucken“ mit Listart 2, um sich einen Überblick über die angelegten Erlöskonten zu verschaffen. Führen Sie den folgenden Schritt für jedes Erlöskonto durch, für das in Zukunft der Umsatzsteuersatz von 13 % gelten wird:

Falls im bearbeiteten Wirtschaftsjahr (2016) auf diesem Konto nur noch 13 % Umsatzsteuer vorkommen wird:
Ändern Sie unter „Hauptbuchstamm verwalten“ den „Steuersatz Prozent“ auf 13.00 und passen Sie gegebenenfalls die Bezeichnung an. Die restliche Codierung bleibt gleich.
Falls im bearbeiteten Wirtschaftsjahr (2016) auf diesem Konto sowohl 10 % als auch 13 % Umsatzsteuer vorkommen werden:
(Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, wenn Sie Beherbergungserlöse haben, oder wenn nicht alle Erlöse, die auf dieses Konto gebucht werden, unter die neue Regelung fallen) Das Konto mit 10 % Umsatzsteuer muss unverändert erhalten bleiben, und ein neues Konto mit 13 % Umsatzsteuer muss zusätzlich angelegt werden. Kopieren Sie dazu das Erlöskonto, das bisher 10 % hatte, auf eine neue Kontonummer, und ändern Sie im neu angelegten Konto den „Steuersatz Prozent“ auf 13.00. Wir empfehlen, auch die Bezeichnung anzupassen, um erkennbar zu machen, welches Konto welchen Steuersatz hat. Die restliche Codierung bleibt gleich.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Falls Sie Umsätze mit 13 % Umsatzsteuer haben (und nur dann!), benötigen Sie auch eine neue Version der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Falls Sie den Bedarf dafür bereits angemeldet haben, erhalten Sie im Januar 2016 ein Angebot für ein entsprechendes Update. Dieses wird in der zweiten Februarhälfte (also nach dem 15. Februar, d.h. nach dem Abgabetermin für die Dezember-UVA) verfügbar sein.

Änderungen in der VCS ALFA

In der VCS ALFA brauchen Sie im Hinblick auf den neuen Umsatzsteuersatz nur dann etwas zu ändern, wenn dieser in der VCS ALFA auch tatsächlich vorkommt, entweder auf Ausgangsrechnungen, oder auf Eingangsrechnungen, die Sie über die VCS ALFA buchen.

Die genauen notwendigen Stammdatenänderungen in der VCS ALFA hängen stark von der bisherigen Stammdatenanlage und den betroffenen Artikeln ab. Falls Sie in der VCS ALFA den neuen Steuersatz brauchen, setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung, bevor Sie die ersten Ausgangsrechnungen mit betroffenen Artikeln erstellen.

Abschließende Bemerkungen

Dieser Text wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir können jedoch naturgemäß keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen.

Falls Sie weitere Fragen zur Umstellung haben, wenden Sie sich einfach an unsere Hotline unter der Nummer +43(0)5577/89877-0. Unterstützung an der Hotline zur Umstellung der Mehrwertsteuer ist kostenlos, sofern ein aufrechter Hotline-Wartungsvertrag besteht.