
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und unwidersprochen sind.
BYTEWISE wird von jeder Verpflichtung befreit, wenn die Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis auf Grund von Umständen, die von BYTEWISE nicht zu vertreten sind, nicht erbracht werden können.
BYTEWISE kann Dritte mit der Durchführung einzelner Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis beauftragen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag wie auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Vorarlberg vereinbart. Anzuwenden österreichisches Recht.
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Letzte Änderung dieser Seite am 05. Jänner 2009 um 00:07