
Das Vertragsverhältnis, welches eine fachgerechte Installation des ordnungsgemäß erworbenen vertragsgegenständlichen Softwareprogrammes voraussetzt, beginnt zum im Vertrag festgelegten Datum und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des zwölften Vertragsmonats.
Wenn das vertragsgegenständliche Software-Programm nachträglich außer Betrieb gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden.
In diesem Fall wird für die nicht konsumierte Leistung der aliquote Teil der bereits bezahlten Jahrespauschale auf ein vom Kunden bekanntzugebendes österreichisches Bankkonto überwiesen.
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