Mehrwertsteuererhöhung in der Schweiz
Der Satz für die volle Mehrwertsteuer wird in der Schweiz per 1. Jänner 2024 von 7,7 % auf 8,1 % erhöht. Der Satz für die ermäßigte Mehrwertsteuer wird gleichzeitig von 2,5 % auf 2,6 % erhöht.
Dieser Text beschränkt sich auf die richtige Behandlung dieser Umstellung in der VCS ALFA und der VCS FIBU. Diese Umstellung ist natürlich nur durchzuführen, wenn überhaupt Umsatzsteuer oder Vorsteuer in der Schweiz anfallen.
Grundsätzlich ist vom Gesetz her das Liefer- bzw. Leistungsdatum für den Mehrwertsteuersatz maßgeblich. Die Logik in der VCS beruht auf dem Rechnungsdatum. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Sie die Rechnungen im selben Monat wie den jeweiligen Lieferschein ausstellen.
Die folgenden Ausführungen basieren auf der Annahme, dass Sie bei den Ausgangsrechnungen eine klare Abgrenzung vornehmen, d.h. Sie stellen im Jahr 2023 ausschließlich Ausgangsrechnungen mit dem alten Steuersatz und im Jahr 2024 ausschließlich Ausgangsrechnungen mit den meuen Steuersatz. Für die Eingangsrechnungen ist zu jedem Zeitpunkt jeder Steuersatz möglich.
Änderungen in der VCS FIBU
Es ist damit zu rechnen, dass bereits im Jahr 2023 zumindest Eingangsrechnungen mit den neuen Steuersätzen anfallen. Wir empfehlen daher generell, die untenstehenden Neuanlagen, falls nicht anders aufgeführt, bereits im Wirtschaftsjahr 2023 durchzuführen, und zwar bevor das Jahr 2024 eröffnet wird. Bei korrekter Anlage im Jahr 2023 können die Einstellungen dann bei der Eröffnung des Jahre 2024 einfach kopiert werden.
Umsatzsteuerkonto
Skonti, Gutschriften und sonstige Erlöskorrekturen müssen auch im Jahr 2024 noch mit 7,7% bzw. 2,5% gebucht werden, wenn die Rechnung, auf die sie sich beziehen, im Jahr 2023 (oder noch früher) mit 7,7% bzw. 2,5% gebucht worden ist. Daher sind auf jeden Fall im Jahr 2024 je zwei getrennte Umsatzsteuerkonten, nämlich eines für 7,7% bzw. 2,5% und eines für 8,1% bzw. 2,6%, notwendig.
Kopieren Sie das bestehende Umsatzsteuerkonto für 7,7% auf eine freie Kontonummer und ändern Sie die Bezeichnung für das neu angelegte Konto, um es als Umsatzsteuerkonto für 8,1%-ige Umsatzsteuer zu kennzeichnen. Falls Sie Umsätze mit ermäßigtem Steuersatz tätigen, kopieren Sie auch das bestehende Umsatzsteuerkonto für 2,5% auf eine freie Kontonummer und ändern Sie die Bezeichnung des neuen Kontos entsprechend auf 2,6%.
Die 8,1%-ige bzw. 2,6%-ige Vorsteuer kann auf das selbe Konto wie die 7,7%-ige bzw. 2,5%-ige Vorsteuer gebucht werden, daher ist die Anlage von neuen Vorsteuerkonten nicht notwendig.
Skonto-Aufwand und Skonto-Ertrag
Skonti, die im Jahr 2024 anfallen, müssen noch mit 7,7% bzw. 2,5% Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer gebucht werden, wenn die Rechnung, auf die sie sich beziehen, mit 7,7% bzw. 2,5% Umsatzsteuer ausgestellt war. Die VCS FIBU verwendet automatisch beim Skonto den selben Steuersatz wie bei der ursprüglichen Rechnung, allerdings hat diese Regelung zur Folge, dass in der Übergangszeit jedes Skonto-Konto doppelt angelegt sein muss – einmal mit 7,7% bzw. 2,5% und einmal mit 8,1% bzw. 2,6%.
Kopieren Sie also jedes Skonto-Konto (egal ob Skonto-Aufwand oder Skonto-Ertrag), das bisher mit 7,7% bzw. 2,5% angelegt ist, auf eine freie Kontonummer, und ändern Sie beim neu angelegten Konto den „Steuersatz Prozent“ von 7.70 bzw. 2.50 auf 8.10 bzw. 2.60. Wir empfehlen, auch die Bezeichnung anzupassen, um erkennbar zu machen, welches Konto welchen Steuersatz hat. Die restliche Codierung der Skonto-Konten bleibt gleich. Sie können das Programm „Hauptbuchstamm drucken“ mit Listart 2 verwenden, um sich einen Überblick über die angelegten Skonto-Konten zu verschaffen.
Erlöskonten
Falls mit 1. Jänner 2024 ein neues Wirtschaftsjahr beginnt: Ändern Sie im Wirtschaftsjahr 2024 unter „Hauptbuchstamm verwalten“ bei allen Erlöskonten, die bisher einen „Steuersatz Prozent“ von 7.70 bzw. 2.50 hatten, diesen auf 8.10 bzw. 2.60 und passen Sie gegebenenfalls die Bezeichnung an. Die restliche Codierung der Erlöskonten bleibt gleich. Sie können das Programm „Hauptbuchstamm drucken“ mit Listart 2 verwenden, um sich einen Überblick über die angelegten Erlöskonten zu verschaffen.
Falls mit 1. Jänner 2024 kein neues Wirtschaftsjahr beginnt: Sie bekommen Erlöse mit 7,7% bzw. 2,5% Umsatzsteuer und mit 8,1% bzw. 2,6% Umsatzsteuer innerhalb des selben Wirtschaftsjahres. Daher müssen Sie alle Erlöskonten doppelt anlegen – das bestehende Konto mit 7,7% bzw. 2,5% muss erhalten bleiben, und es muss ein zusätzliches Konto mit 8,1% bzw. 2,6% angelegt werden. Kopieren Sie dazu jedes einzelne Erlöskonto, das bisher 7,7% bzw. 2,5% hatte, auf eine neue Kontonummer, und ändern Sie im neu angelegten Konto den „Steuersatz Prozent“ von 7.70 auf 8.10 bzw. von 2.50 auf 2.60. Wir empfehlen, auch die Bezeichnung anzupassen, um erkennbar zu machen, welches Konto welchen Steuersatz hat. Die restliche Codierung der Erlöskonten bleibt gleich. Sie können das Programm „Hauptbuchstamm drucken“ mit Listart 2 verwenden, um sich einen Überblick über die angelegten Erlöskonten zu verschaffen.
Aufwandskonten
Da Aufwandskonten mit gemischten Vorsteuersätzen bebucht werden dürfen, ist die Situation einfacher als bei den Erlöskonten. Stellen Sie am Beginn des Jahre 2024 einfach sicher, dass bei allen Aufwandskonten der „Steuersatz Prozent“ auf 8.10 bzw. 2.60 geändert wird, falls er bisher 7.70 bzw. 2.50 war. Für die Übergangszeit müssen Sie zusätzlich noch sicherstellen, dass bei allen diesen Aufwandskonten das Kennzeichen „fix/variabel“ auf 1 steht.
Steuersatzdatei
Drucken Sie sich mit dem Programm „Steuersatzdatei drucken“ Ihre bestehende Steuersatzdatei aus. Sie finden auf diesem Ausdruck eine Zeile mit 7,7% (Spalte „Satz“ ist mit „0770“ belegt) und eine Zeile mit 2,5% (Spalte „Satz“ ist mit „0250“ belegt). Markieren Sie den Inhalt der Spalte „Land“ aus dieser Zeile. (Bei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ist diese Spalte normalerweise leer, bei Unternehmen mit Sitz in Österreich steht dort typischerweise „CH“.)
Rufen Sie nun das Programm „Steuersatzdatei verwalten“ auf und geben Sie bei „EU-Land“ den markierten Inhalt der Spalte „Land“ aus dem vorigen Absatz ein. Die Eingabe „Satz * 100“ füllen Sie mit „0810“ aus. Geben Sie die Konten dann wie folgt ein:
- MWST-Konto: Ihr neu angelegtes Konto für 8,1 %-ige Umsatzsteuer.
- Vorsteuerkonto: Ihr bereits bestehendes Konto für schweizer Vorsteuer.
- Erwerbsteuerkonto: bleibt leer (000000).
- Skontoaufwand: Ihr neu angelegtes Konto für 8,1 %-igen Skonto-Aufwand.
- Skontoertrag Klasse 0, WES, Sonstige: Die jeweiligen neu angelegten Konten für 8,1 %-igen Skonto-Ertrag.
Wiederholen Sie den Vorgang analog für 2,6% („Satz * 100“ ist „0260“). Falls Sie keine Erlöse mit ermäßigtem Steuersatz haben, brauchen Sie auch keine Konten für Umsatzsteuer 2,6% und Skontoaufwand 2,6%. Lassen Sie in diesem Falle die entsprechenden Eingaben einfach auf „000000“.
Änderungen in der VCS ALFA
Auf jeden Fall durchzuführen
Der Mehrwertsteuersatz in der VCS ALFA ist in der Tabelle 20 festgelegt. Wie jedes Jahr übertragen Sie die Einträge des Jahres 2023 auf das Jahr 2024, aber dieses Mal ändern Sie den Mwst-Satz in der entsprechenden Zeile von 7.7 auf 8.1 und von 2.5 auf 2.6.
Sie können dann sowohl im Jahr 2023 Belege mit 7,7% erfassen als auch im Jahr 2024 Belege mit 8,1%. Die Unterscheidung erfolgt nach dem Kalenderjahr, unabhängig davon, ob mit 1. Jänner ein neues Wirtschaftsjahr beginnt oder nicht. Maßgeblich ist das Datum des jeweiligen Beleges. Sie können also z.B. auch einen Auftrag bereits im Dezember 2023 erfassen (für den dann die Auftragsbestätigung auch noch mit 7,7% MWSt ausgedruckt wird) und dann im Jänner 2024 den Lieferschein und die Rechnung erfassen – diese Rechnung wird dann richtigerweise mit 8,1% MWSt erstellt.
Nur durchzuführen, wenn am 1. Jänner kein neues Wirtschaftsjahr beginnt
Wenn Erlöse mit altem und neuem Steuersatz innerhalb eines Wirtschaftsjahres anfallen, müssen für die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze auch verschiedene Erlöskonten verwendet werden. Es muss also per 1. Jänner die Zuordnung der Warengruppen zu den Erlöskonten geändert werden. Dabei ist unbedingt folgende Vorgehensweise einzuhalten:
- Erstellen Sie sämtliche in der Schweiz steuerpflichtigen Rechnungen, die noch im Kalenderjahr 2023 fakturiert werden müssen (also den Leistungszeitraum 2023 betreffen). Übernehmen Sie diese Rechnungen in die FIBU/Statistik.
- Kontrollieren Sie in der ALFA mit Hilfe der Lieferscheinübersicht und der Rechnungsübersicht, ob wirklich alle Lieferscheine fakturiert und alle Rechnungen übernommen worden sind. Offene Aufträge dürfen noch vorhanden sein, wenn der Leistungszeitraum dieser Aufträge ins Jahr 2024 fallen wird.
- Ändern Sie in den Tabellen 11 und 21 alle bisher 7,7%-igen und 2,5%-igen Erlöskonten und in Aufwandskonten auf deren jeweilige 8,1%-ige bzw. 2,6%-ige Entsprechung.
- Erst jetzt dürfen Rechnungen mit dem neuen Steuersatz ausgestellt und in FIBU/Statistik übernommen werden. Rechnungen oder Gutschriften mit dem alten Steuersatz können jetzt nicht mehr ausgestellt werden.
Abschließende Bemerkungen
Dieser Text wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir können jedoch naturgemäß keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen.
Falls Sie weitere Fragen zur Umstellung haben, wenden Sie sich einfach an unsere Hotline unter der Nummer +43(0)5577/89877-0. Unterstützung an der Hotline zur Umstellung der Mehrwertsteuer ist kostenlos, sofern ein aufrechter Hotline-Wartungsvertrag besteht.