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Liefertermine

Werden die vereinbarten Liefertermine um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber nach Setzung und Gewährung einer Nachfrist von mindestens 90 Tagen mittels eingeschriebenem Brief berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich gegenüber BYTEWISE im Falle des Rücktritts vom Vertrag wegen Nichterfüllung innerhalb der gesetzten Nachfrist auf die Geltendmachung von Verdienstentgang sowie sonstigen Schäden aller Art.

Die vereinbarten Erfüllungstermine können von BYTEWISE nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu dem von BYTEWISE angegebenen Termin alle notwendigen Angaben und Unterlagen zur Verfügung stellt. Dies gilt auch für Unterlagen, die von BYTEWISE erst nach Annahme des Auftrages angefordert werden. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben oder Unterlagen entstehen, sind von BYTEWISE nicht zu vertreten und begründen daher keinen Liefer- oder Leistungsverzug von BYTEWISE. Daraus resultierende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist BYTEWISE berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.




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