BYTEWISE Logo

Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der vereinbarten Lieferungen und Leistungen diese sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren und bei gelieferten Programmen einen Probelauf durchzuführen sowie die erzielten Ergebnisse zu überprüfen. Soweit sich dabei irgendwelche Mängel herausstellen, ist der Auftraggeber verpflichtet, BYTEWISE sofort schriftlich hierüber unter Anschluß der fehlerhaften Beispiele in Kenntnis zu setzen. BYTEWISE wird bemüht sein, den Mangel kurzfristig zu beheben und das korrigierte Programm dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, oder eine zumutbare Methode zur Umgehung des Mangels zu beschreiben. BYTEWISE kann vom Auftraggeber weitere zur Behebung des Mangels notwendige Informationen anfordern, die er kostenlos zur Verfügung zu stellen hat. Eine vom Auftraggeber schriftlich zu setzende Nachfrist für die Fehlerbehebung oder Umgehung beträgt mindestens 60 Tage.

BYTEWISE übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehlfunktion der Hardware oder eines nicht von BYTEWISE gelieferten Programmes, Veränderung der Betriebsbedingungen der Programme ohne Zustimmung von BYTEWISE (z.B. Umstellung des Betriebssystems, Hardwareänderung, Änderung von wechselseitig abhängigen anderen Programmen) oder auf Änderungen in der Software durch den Auftraggeber oder durch Dritte zurückzuführen sind.




Falls Sie es ausdrucken wollen: das gesamte Dokument ist auch als .PDF-Datei verfügbar!
pdfreaders.org