Rücktrittsrecht
Sollte sich im Zuge des Versuches der Erfüllung eines Auftrages herausstellen, daß diese tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist BYTEWISE verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall berechtigt, von dem Teil des Auftrages zurückzutreten, dessen Ausführung sich als unmöglich erwiesen hat.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie Transportsperren entbinden BYTEWISE von ihren Lieferverpflichtungen bzw. gestatten ihr eine analoge Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von BYTEWISE möglich. Ist BYTEWISE mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in angemessener Höhe zu verrechnen.
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