Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Programmen und Programmodulen
BYTEWISE stellt dem Kunden eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Benützung der gelieferten Softwareprogramme oder Programmodule zur Verfügung. Die Urheber- und Verwertungsrechte an den Programmen verbleiben bei BYTEWISE oder deren Vorlieferanten.
Die Lieferung von Programmen erfolgt durch die Zurverfügungstellung eines Datenträgers mit den entsprechenden Programmdateien, soferne sich diese von den bisher beim Kunden verfügbaren Programmdateien unterscheiden, sowie der notwendigen Informationen zur Aktivierung des neuen Programmes oder Programmodules.
Sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Wartung des gelieferten Programmes werden - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - gesondert nach der zum Zeitpunkt der Durchführung der Dienstleistung gültigen Preisliste von BYTEWISE verrechnet.
Für die Benützung der Programme, für die damit erzielten Ergebnisse und für die zur Erzielung dieser Ergebnisse notwendige Auswahl der Programme ist der Kunde selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auswahl und den Gebrauch anderer Programme, Maschinen und Leistungen im Zusammenhang mit den von BYTEWISE gekauften Programmen. Der Kunde hat die erzielten Ergebnisse laufend auf Richtigkeit zu überprüfen.
Der Kunde ist verpflichtet, ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers die Weitergabe der Programme, Programmbeschreibungen usw. an Dritte, sei es ent- oder unentgeltlich zu unterlassen. Im Hinblick darauf, daß die Programme geistiges Eigentum von BYTEWISE sind, ist die Nutzung derselben auch nach Bezahlung ausschließlich zu eigenen Zwecken des Kunden zulässig. Jede Weitergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, d.i. auch die kurzfristige Überlassung zur Herstellung von Reproduktionen, zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Falle volle Genugtuung zu leisten ist.
Subsections
- Lieferung von Standardprogrammen und -programmodulen
- Erstellung und Lieferung von Individualprogrammen und Individualänderungen an Programmen
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