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Lieferung von Standardprogrammen und -programmodulen

Der Kunde bestätigt ausdrücklich, vor Vertragsabschluß den Leistungsumfang der Programme und Programmodule überprüft zu haben. Ein Mangel ist somit nur bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer dokumentierten Funktion sowie bei objektiv feststellbaren Programmfehlern gegeben. Fehlende Funktionen, die vom Kunden aufgrund der Bezeichnung des Programmes oder Modules oder eines Textes am Bildschirm oder Ausdruckes erwartet wurden, stellen ausdrücklich keine Mängel dar.




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