Schlussbestimmungen
Eine Übertragung dieses Vertrages sowie eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit schriftlicher Genehmigung von BYTEWISE möglich.
BYTEWISE wird von jeder Verpflichtung befreit, wenn die Leistungen aus diesem Vertrag auf Grund von Umständen, die von BYTEWISE nicht zu vertreten sind, nicht erbracht werden können.
BYTEWISE kann Dritte mit der Durchführung einzelner Leistungen im Rahmen dieses Vertrages beauftragen, wenn dies zweckdienlich oder notwendig erscheint.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung der Schriftlichkeitsklausel.
Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieses Vertrages berührt andere Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Vereinbarung zu treffen, deren wirschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich solcher, die den Bestand des Vertrages betreffen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Vorarlberg vereinbart. Anzuwenden ist österreichisches Recht.
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