Mitwirkung durch den Kunden
Der Kunde gewährt dem Personal von BYTEWISE oder dessen Erfüllungsgehilfen ungehinderten Zugang zu den Maschinen und räumt ihm die erforderliche Maschinenzeit für die Softwarebetreuung kostenlos ein. Dies umfaßt nicht nur den räumlichen Zugang, sondern auch den entfernten Datenzugriff (z.B. über Modem, Standleitung, Internet oder ähnliches), soweit der Kunde die notwendigen Einrichtungen dazu besitzt.
Bei Auftreten von Programmfehlern ist der Kunde verpflichtet, alle zur Beschreibung der Fehler erforderlichen Unterlagen aufzubewahren bzw. Protokolle zu erstellen, in denen die Umstände beschrieben werden, unter denen die Fehler aufgetreten sind und nachvollzogen werden können und diese Unterlagen BYTEWISE zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde verpflichtet sich zudem, seine auf Datenträger gespeicherten Daten und Aufzeichnungen durch Anfertigung von Duplikaten mindestens einmal täglich zu sichern (Datensicherung). Der Kunde stellt BYTEWISE auf Verlangen eine Datensicherung auf einem für BYTEWISE lesbaren Medium zur Verfügung.
BYTEWISE und seine Erfüllungsgehilfen verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Unterstützung erhaltenen vertraulichen Daten.
Der Kunde verpflichtet sich, eine Kontaktperson für den Support zu benennen und entsprechend ausbilden zu lassen. Diese Person ist Ansprechpartner für den Support von BYTEWISE.
Falls Sie es ausdrucken wollen: das gesamte Dokument ist auch als .PDF-Datei verfügbar!