Softwarekauf und Softwaremiete
Der derzeitige Stand des Urheberrechtes und der Rechtssprechung ist eindeutig: Der Kauf von Software gilt als Kaufvertrag. Das hat einige für den Konsumenten nützliche Vorteile, unter anderem ist der Verkäufer zu Gewährleistung verpflichtet. Es gibt Lizenzbestimmungen, die dem Käufer vorgaukeln, er würde die Software nicht kaufen, sondern nur ein Recht zur Benutzung bekommen, daher sei die Gewährleistung ausgeschlossen. Solche Bestimmungen sind in Österreich (und nicht nur in Österreich) derzeit ungültig und unwirksam.
In der geplanten Gesetzesnovelle würde nun ein Recht auf zeitlich limitierte Zurverfügungstellung eingeführt. Dies könnte womöglich auch als gesetzliche Grundlage für ein "`ausleihen"' von Software interpretiert werden.
Damit würde auf einen Schlag folgendes legalisiert:
- Lizenzbestimmungen, die Gewährleistung für Mängel ausschließen; solche
Bestimmungen werden derzeit schon von vielen großen Softwarefirmen angewandt,
sind aber bisher - wie bereits erwähnt - in Österreich ungültig.
- Lizenzen, die die zeitlich beschränkte Nutzung von Programmen vorsehen und
jedes Jahr kostenpflichtig verlängert werden müssen. Solche Lizenzen werden
z.B. von Microsoft derzeit unter dem Titel "`Mietsoftware"' in Ländern getestet,
in denen jetzt schon keine rechtlichen Bedenken dagegen bestehen.
- Lizenzen, die für den Kunden die Verpflichtung zu (kostenpflichtigen) Zwangsupdates enthalten.
Es ist erstaunlich, wie sehr diese geplante Gesetzesänderung genau den Wünschen der großen Softwarekonzerne, insbesondere Microsoft, entgegenkommt. Ob da wohl ein Zusammenhang mit dem Besuch von Bill Gates bei der Regierung in Wien im Februar des letzten Jahres besteht?
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