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Schutz technischer Kopierschutzmaßnahmen

Ein großer Teil der Urheberrechtsnovelle widmet sich dem Thema "`Kopierschutz"'.

Technische Kopierschutzmaßnahmen, die nicht nur aus dem Bereich der Software, sondern inzwischen auch bei Videos, DVDs und CDs den Konsumenten zunehmend zur Last fallen, bringen eine Reihe von Problemen mit sich:

  • Solche Maßnahmen behindern den Konsumenten in der Regel massiv bei der freien Werksnutzung, z.B. bei der Anfertigung einer Kopie selbst in jenen Fällen, in denen sie sogar nach dem neuen Urheberrecht zulässig wäre.

  • Kopierschutzmaßnahmen bestehen in den meisten Fällen aus absichtlichen Abweichungen von Standards und Normen, die zur Folge haben, dass "`kopiergeschützte"' Werke nur auf bestimmten Geräten abgespielt werden können, wie etwa nur auf Geräten eines bestimmten Herstellers. Der Kopierschutz erweist sich somit in vielen Fällen auch als Schutz gegen das Abspielen.

  • Die im vorherigen Punkt erwähnten Abweichungen von Standards werden oft von den Herstellern unter Patentschutz gestellt. Somit kann ein Hersteller auch für die Zukunft sicherstellen, dass seine Medien auch nur auf seinen Geräten abgespielt werden können. Bestehende Monopole werden gefestigt, neue Monopole werden geschaffen.

  • Kopierschutzmaßnahmen werden von den ursprünglichen Autoren, wie Musikern oder Schriftstellern, weitgehend abgelehnt. Gerade Musiker wünschen sich in der Regel sogar eine möglichst weite Verbreitung ihrer Werke; immer mehr Musiker stellen ihre Werke unter Umgehung der Unterhaltungskonzerne direkt zum Gratis-Download ins Internet. Weltberümte Künstler wie Prince, David Bowie, Courtney Love oder Alanis Morissette kritisieren inzwischen offen das Vorgehen der Industrie.

Mit der geplanten Urheberrechtsreform werden nicht nur alle möglichen und denkbaren technischen Kopierschutzmaßnahmen pauschal für zulässig erklärt und die Umgehung solcher Maßnahmen unabhängig vom Zweck verboten, nein, es wird auch gleichzeitig alles als kriminell eingestuft, was die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen erleichtern könnte, seien es technische Geräte oder auch nur die Weitergabe von Informationen, wie der Kopierschutz funktioniert.

Die Umsetzung dieses Punktes der Reform hätte weitreichende, ja, man könnte fast sagen katastrophale Konsequenzen.

  • Die Unterhaltungs- und Softwareindustrie muss zwar dem Konsumenten in bestimmten Fällen die Anfertigung einer Kopie und die freie Benutzung des gekauften Werkes (der CD, der DVD, des Videos) erlauben, kann aber gleichzeitig durch technische Maßnahmen ebendies verhindern. Der Konsument ist hier machtlos.

  • Durch Patente auf Kopierschutzverfahren entstehen Monopole bei Abspielgeräten. Das wird den Preis für diese Geräte in die Höhe treiben und die Qualität vermindern. Der Konsument ist wieder machtlos.

  • Das Untersuchen oder Veröffentlichen von Sicherheitsmängeln wird strafbar, da dadurch möglicherweise auch das Umgehen eines Kopierschutzes unterstützt werden könnte. In den USA, wo mit dem heißdiskutierten DMCA schon ein ähnliches Gesetz existiert, hatte der russische Programmierer Dimitri Sklyarov auf einer Konferenz auf Sicherheitslücken in Adobe's "`E-Book"'-System hingewiesen. Er wurde beim Verlassen des Konferenzgebäudes verhaftet und ins Gefängnis gesteckt; mehrere Fachkonferenzen wurden inzwischen aus den USA nach Europa verlegt, weil in Europa (noch) das Prinzip der freien Rede gilt.

  • Das Veröffentlichungsverbot von Sicherheitsmängeln wird nichts daran ändern, dass solche bestehen - im Gegenteil: sie werden wesentlich länger als bisher unbehoben bleiben. Gerade im Bereich der Software wird der Konsument somit auf tickenden Zeitbomben sitzen, ohne überhaupt zu wissen, wie sehr er dem Angriff von Computerviren oder dem Eindringen von außen in geheime, vermeintlich geschützte Daten ausgesetzt ist.

  • Nicht zuletzt wird durch den hohen Stellenwert des Kopierschutzes im neuen Urheberrechtsgesetz die österreichische Rechtslage in die Richtung des amerikanischen Copyright gedrängt. Während das Urheberrecht von Anfang an darauf ausgelegt war, primär den Urheber, also den ursprünglichen Autor zu schützen, war das amerikanische Copyright - wie der Name schon sagt - auf das Kopieren und Verbreiten der Werke, also die Bedürfnisse der Vermarktungsindustrie ausgelegt. Die gewaltsame Angleichung des Urheberrechts an die amerikanische Rechtslage wird von Rechtsexperten als Rückschritt empfunden.


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